Aktion verlängert: Hyundai Tucson Eintauschprämie

Aufgepasst! Die Action geht in die Verlängerung bis zum 30.06.2023! Steigen Sie jetzt auf einen Hyundai TUCSON um und sichern Sie sich eine Eintauschprämie von bis zu 3.000€*. Hier finden Sie alle spannenden Informationen zu der Aktion.
 


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Abbildung zeigen Sonderausstattung gegen Mehrpreis.


3.000 Gründe umzusteigen 

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt gekommen, um Ihr Auto, unabhängig von Marke und Modell, gegen das brandneue Hyundai TUCSON Modell 2023 einzutauschen. Wir haben 3.000 gute Gründe für Sie, diesen Schritt zu wagen. Profitieren Sie jetzt von bis zu 3.000 €* und genießen Sie die zahlreichen Vorteile unserer 5-jährigen Hyundai Herstellergarantie. Worauf warten Sie noch?

Eins können wir Ihnen garantieren: Der neue Hyundai Tucson kommt mit einem WOW-Effekt, einem bahnbrechenden Designkonzept und einer Sicherheitsausstattung, die Maßstäbe setzt – und noch dazu gleich in drei elektrifizierten Antriebsoptionen. 

Jetzt Prämie für den Hyundai TUCSON sichern
Höhe der Prämie, zusätzlich zum Fahrzeugwert Ihres Gebrauchten:

  • beim Kauf eines Hyundai TUCSON Select: 1.000 €
  • beim Kauf eines Hyundai TUCSON Trend/Black: 2.000 €
  • beim Kauf eines Hyundai TUCSON Prime/ N Line: 3.000 €

P. S. Wir haben noch verfügbare Fahrzeuge – schnell sein lohnt sich also. 

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Die Eintauschprämie von bis zu 3.000 EUR erhalten Privatkunden und Gewerbekunden Small Fleet beim Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags für einen Hyundai TUCSON Modelljahr 2023 in den Ausstattungsvarianten Select/Trend/Prime/N Line oder eines Sondermodells Hyundai TUCSON Blackline innerhalb des Aktionszeitraums bis spätestens zum 30.06.2023 und bei gleichzeitiger Inzahlunggabe ihres alten Hyundai TUCSON oder eines alten Hyundai ix35. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Inzahlunggabe mind. 6 Monate auf den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades zugelassen sein. 

Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet. Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein dem Vergleich der verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, der gewählten Rad- und Reifengröße, der Masse des Fahrzeugs und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1,73760 Ostfildern (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

8 Sämtliche Informationen zum Umfang der Herstellergarantie finden Sie unter: www.hyundai.de/garantien.